Globale Umweltfaszilität

Globale Umweltfaszilität
Globale Umweltfaszilität,
 
Global Environment Facility ['gləʊbl ɪn'vaɪrnment fə'sɪləti, englisch ]. Abkürzung GEF [dʒiːiː'ef ], von der Weltbank, dem Weltentwicklungsprogramm (UNDP) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) 1991 zunächst als Pilotprojekt und seit 1994 als dauerhafte Institution eingerichteter Finanzierungsfonds. Die Globale Umweltfaszilität, an der nunmehr über 80 Industrie- und Entwicklungsländer beteiligt sind, unterstützt Entwicklungsländer bei der Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen von globalem Interesse. Sie vergibt Zuschüsse für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz (Begrenzung der Emission von Treibhausgasen), Erhaltung der biologischen Artenvielfalt, Schutz der internationalen Gewässer und der Ozonschicht. Darüber hinaus wird die Bodenerosion - etwa durch Abholzung und Wüstenausbreitung - berücksichtigt, soweit sie mit einem oder mehreren der vier Hauptbereiche in Verbindung steht. Der Kernfonds der Faszilität umfasst für den Zeitraum 1994-96 (1997 erfolgt die nächste Aufstockung) mehr als 2 Mrd. US-$; 1991-94 hatten der Globalen Umweltfaszilität rd. 1 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR) zur Verfügung gestanden. Die größten Kapitalgeber sind die USA (307 Mio. SZR beziehungsweise rd. 430 Mio. $), Japan (296 Mio. SZR), Deutschland (171 Mio. SZR), Frankreich (102 Mio. SZR) und Großbritannien (96 Mio. SZR). Ein Hauptziel der Globalen Umweltfaszilität besteht darin, Erfahrungen bei neuartigen Projekten im Umweltbereich (z. B. Energie, Landnutzung, Nutzung und Schutz des tropischen Regenwaldes) zu sammeln, die eine ökologisch tragfähige Entwicklung ermöglichen.

Universal-Lexikon. 2012.

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